Unsere Objektsangebotsangaben
basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb
nicht übernehmen.
2.
Alle
unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind für Sie -
den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt
werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit
dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie
verpflichtet, uns den Schaden der entgangenen Provision zu
ersetzen.
3.
Ist
Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit
bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies
unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich
mitzuteilen.
4.
Wird
Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte
angeboten, erlischt unsere Provision nicht. Um eine doppelte
Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den
nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend
zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
5.
Kommt
ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen
Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies
unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen
zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch
dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde,
die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder
Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Maklercourtage
Verkäufe : 5,95 % vom
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