Achtung neue Öffnungs-und Telefonzeiten!!!!
Immobilienbüro:
Montag - Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
außerhalb dieser Öffnungszeiten sind Termine nach telefonischer Absprache jederzeit möglich.
Hausverwaltung:
Montag: 10.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr - 14.00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag: 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 12.00 und 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 12.00 und 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Stundensatz Inhaber 50,00€/h zzgl. ges. MwSt.
Stundensatz Mitarbeiter Hausverwaltung 40,00€/h zzgl. ges. MwSt.
Gebühr Verfassen eines Mietvertrages 100,00€/h zzgl. ges MwSt.
Bearbeitungsgebühr bei vorfristiger Entlassung des Mieters aus dem Mietverhältnis
1,5 Kaltmieten zzgl. ges. MwSt.
Betriebskostenabrechnung für "Fremdeigentümer"
25,00€/ Wohneinheit oder Gewerbeeinheit zzgl. ges. MwSt.
Kopierkosten (schwarz/weiß) 0,20€/ pro Kopie zzgl. ges. MwSt.
Die Betriebskostenabrechnung sollten alle Vermieter noch vor dem Ende des Jahres abrechnen, wenn Sie nach dem Kalenderjahr abrechnen.
Sollte der Vermieter die Frist bis zum 31. Dezember nicht einhalten kann er keine Nachforderungen gegenüber dem Mieter mehr stellen.
Sind mit dem Mieter Vorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter einmal im Jahr die Betriebskosten abrechnen. Die Abrechnung muss dabei so frühzeitig beim Mieter ankommen das er rechtzeitig davon Kenntnis genommen hat.
Im Zweifel muss der Vermieter die rechtzeitige Zustellung nachweisen. Selbst wenn die Post an der verzögerten Zustellung der Betriebskostenabrechnung schuld ist, wird dieses dem Vermieter zugerechnet. Als verspäteter Zustellungszeitpunkt der Briefzustellung am 31. Dezember sind alle Zeiten nach Mittag, da an diesem Tag in der Regel nur am Vormittag gearbeitet wird.
Ist der Zeitpunkt der Zustellung also sehr knapp, kann der Vermieter z.B. einen Boten mit der Zustellung beauftragen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann der Bote bezeugen, wann er die Abrechnung dem Mieter übergeben hat bzw. die Post in den Briefkasten eingeworfen hat.
Sparen Sie sich den Zeitaufwand und das Geld!
Gern begleiten wir den Verkauf von der Objektaufnahme,
Organisation aller erforderlichen Unterlagen,
Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages,
Klärung aller strittigen Fragen bis hin zur Schlüsselübergabe.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Team von Gothe Immobilien Service
Sparen Sie sich mit unserem Service wertvolle Zeit, Stress und eine unnötige Geldausgabe!
Gerne übernehmen wir für Sie die Bewertung und Bewerbung Ihrer Immobilie und vereinbaren Besichtigungstermine mit Miet und Kaufinteressenten.
Wir überprüfen für Sie potenzielle Mieter und erstellen bei Bedarf den Mietvertrag. Wenn erwünscht, begleiten wir Sie auch bei der Übergabe des Mietobjektes.
Bei Verkaufsobjekten bewerten wir Ihre Immobilie mit dem ziel nach Ermittlung des maximal möglichen Kaufpreises.
Wir begleiten den Verkauf von der Objektaufnahme, Organisation aller erforderlichen Unterlagen, Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages, Klärung aller strittigen Fragen bis hin zur Schlüsselübergabe.
Hierbei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet und unseren Kontakten zu Rechtsanwälten, Notaren und Banken.
Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ihr Team von
Gothe Immobilien Service
Immer mehr Kunden fragen uns nun, ob das Bestellerprinzip auch beim Kauf oder Verkauf eines Hauses gilt.
Die Antwort ist nein.
Das Bestellerprinzip gilt
– so wie es die Bundesregierung in den Bundestag und Bundesrat eingebracht hat –
ausschließlich für die Vermietung von Wohnungen und
nicht für den Verkauf von Immobilien.
Wir merken ganz besonders die Verunsicherung durch ungenaue Berichterstattung der Medien.
Es wird in der öffentlichen Wahrnehmung kaum zwischen Vermietung und Verkauf entschieden.
In dem Gesetzentwurf geht es aber
ausschließlich um Mietwohnungen.